Ein guter Rat                   mitten in Jülich

           

Ihr Rechtsanwalt in Jülich muß nicht teuer sein!

Rechtsanwalt Lingnau ist stets bemüht, seinen Mandanten Spitzenleistungen zu einem vernünftigen Preis anzubieten. Auch wenn Qualität ihren Preis hat, muss gute anwaltliche Beratung nicht unerschwinglich sein. Die anfallenden Kosten habe ich im folgenden für Sie zusammengestellt:

Erstberatung und außergerichtliche Beratung

Hier können Sie Informationen zu den von Ihnen üblicherweise verlangten Gebühren für Erstberatung und außergerichtliche Vertretung eingeben, z.B. in der folgenden Form:

Seit dem 01.07.2006 sind die früher im RVG geregelten Gebührentatbestände für die außergerichtliche Beratung ersatzlos entfallen. Rechtsanwälte sind nunmehr gehalten, für Ihre Beratungstätigkeiten eine Gebührenvereinbarung mit Ihren Auftraggebern zu treffen.

Rechtsanwalt Lingnau verlangt für ein Erstberatungsgespräch pauschal 160,- € zzgl. MwSt.

Soll ich darüberhinaus weitere außergerichtliche Beratungstätigkeiten, wie etwa die Erstellung eines Gutachtens hinsichtlich der Rechtslage, für Sie übernehmen, beläuft sich mein Stundenhonorar ebenfalls auf 160,- € zzgl. Mehrwertsteuer. Ihr Vorteil hierbei: Sie erhalten von mir eine minutengenaue Abrechnung, auf der Sie jede meiner Tätigkeiten genau nachvollziehen können.

                         

weitere Gebühren

In den übrigen Fällen rechne ich meine Gebühren jedoch nach den Gebührentatbeständen des RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) ab. Die hierbei entstehenden Gebühren sind regelmäßig streitwertabhängig.
Unter Eingabe des Streitwertes können Sie die voraussichtlichen Anwaltskosten hier berechnen lassen.